Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung sinkt

Die Künstlersozialabgabe für Unternehmen sinkt für das Jahr 2018 auf 4.2 Prozent und ist somit auf dem niedrigsten Niveau seit 2013. In einer Pressemitteilung hatte das Ministerium für Arbeit und Soziales bereits im Juni 2017 mitgeteilt, dass dies vor allem auf die verstärkte Prüfungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialversicherung seit 2015 zurückzuführen ist. 2015 und 2016 wurden etwa 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst, weitere 17.000 haben sich bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Die Künstlersozialversicherung ist eine Sozialversicherung für Künstler und Publizisten, die sich zur Hälfte aus dem Beitrag der Versicherten finanziert, zur anderen Hälfte
aus den Abgaben des beauftragenden Unternehmens und Zuschüssen vom Bund. Die Künstlersozialabgabe ist ein Beitrag, den Unternehmer bezahlen müssen, wenn das Unternehmen einen freischaffenden Grafiker oder Webdesigner für die Gestaltung von Werbung oder der Webseite beauftragt.

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