Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen wird ausgeweitet

door-1089560_640Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt in den letzten Jahren konstant an. Im Jahr 2015 wurden 167.136 Wohnungseinbrüche erfasst, fast 10 Prozent mehr als 2014, berichtet die Zeitung „Welt“ unter Berufung auf die neuste Kriminalitätsstatistik die im Mai vorgestellt wird. Nur 15 bis 20 Prozent der Wohnungseinbrüche können durch die Polizei aufgeklärt werden. Umso wichtiger ist es den Einbrechern durch Einbruchschutzmaßnahmen das Eindringen in das Haus zu erschweren. Nachdem die Bundesregierung bereits im November 2015 ein erstes KfW-Förderprogramm zum Einbruchschutz beschlossen hatte, gibt es ab dem 1. April eine Ausweitung des Förderprogrammes. Ab sofort sind auch  der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren und der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern förderfähig. Die Förderung in Form von Zuschüssen liegt weiterhin bei bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit. Neu ist, dass Eigentümer und Mieter neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und bei ihrer Hausbank beantragen können. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.

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