Ab 1. April: neue Regelungen bei Krediten und Dispozinsen

money-256319_1920Die Bundesregierung setzt zum 1. April 2016 eine Richtlinie der Europäischen Kommission um. Die neuen Gesetze betreffen sowohl Kreditgeschäfte als auch die Dispozinsen. Die Banken werden dazu verpflichtet sorgfältig die Zahlungsfähigkeit von Kreditnehmern zu prüfen bevor die Kredite vergeben werden, dies gilt ausdrücklich auch für Konsumentenkredite.
Zwischen 2002 und 2010 hatten Banken viele Immobilienbesitzer unvollständig oder falsch über ihr Widerrufsrecht informiert. Dies hat zur Folge, dass Immobilienbesitzer ihre alten, meist teureren, Kreditverträge kündigen und zu einem neuen, günstigeren Kredit wechseln können. Achtung, die Frist dafür läuft am 21. Juni 2016 ab.
Auch bei den Dispozinsen gibt es Änderungen. Nutzt ein Kunde dauerhaft seinen Dispokredit ist die Bank ab 1. April verpflichtet ihn über kostengünstigere Möglichkeiten zu informieren. Außerdem müssen die Banken ihre Dispozinsen veröffentlichen, das gilt auch für eine Veröffentlichung im Internet.

Jetzt teilen!

Facebook
Twitter
LinkedIn