Alles neu macht der April

Im April gibt es einige Neuerungen, über die wir Sie informieren wollen:

Abschaltung der letzten Atomkraftwerke:

Letztes Wochenende, am 15. April, gingen auch die letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland – Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland – vom Netz.

„Viele Menschen im Land sind gegen das Aus der Atomkraft in der jetzigen Lage. Auch wir sehen dies kritisch. Natürlich ist es erstrebenswert aus bekannten Gründen Atomkraft nicht mehr zu benutzen, doch wir können – Stand heute – unsere Gesellschaft und vor allem unsere Betriebe nicht alleine mit erneuerbaren Energien bedienen. Wir pokern und setzen auf die Zukunft. Doch bis dahin ist die Gefahr von Unsicherheit, regionalen Black-Outs und unüberschaubaren Kosten ein nicht wegzudenkendes Szenario. Um das halbwegs in den Griff zu bekommen, müssen wir Kohlekraftwerke weiterlaufen lassen, die unsere CO2-Bilanz massiv verschlechtern und dem Klima gewiss schaden wird. Daher wäre das Weiterlaufen von fast CO2-neutralen Atomkraftwerken, bis man real auf erneuerbare Energien umstellen kann, die rationalere Option, um unsere Wirtschaft und damit unser aller Wohl am Leben zu halten“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Abschaffung der letzten Corona-Regeln:

Bereits am 7. April sind bundesweit die letzten Corona-Regeln gefallen. Nun besteht auch keine Maskenpflicht mehr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Allerdings könnten Praxen oder Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

49-Euro-Ticket kommt:

Ab dem 1. Mai soll das deutschlandweite 49-Euro-Ticket benutzt werden können. Allerdings kann dieses bereits ab dem 3. April gekauft werden.

Lohnerhöhungen für Maler, Lackierer und im Hauptbaugewerbe:

Ab dem 1. April 2023 steigt der Mindestlohn I (Helfer) im Maler- und Lackiererhandwerk auf 12,50 €, der Mindestlohn II auf 14,50 € an.

Ab dem 1. April 2023 werden auch die Löhne im Hauptbaugewerbe erhöht. Die Löhne in Westdeutschland steigen um 2%, in Ostdeutschland um 2,7%. Außerdem erhalten Beschäftigte vom Arbeitgeber einen Inflationsausgleich von insgesamt 1.000 € (500 € bis spätestens zum 30.09.2023 und 500 € bis spätestens zum 30.09.2024).

Lohnerhöhung für Leihbeschäftigte:

Ab dem 1. April 2023 wird auch der Mindestlohn für Leiharbeiter auf 13 € die Stunde angehoben.

Neue Abläufe beim Lohnsteuerabzug:

Bereits ab dem 1. Januar 2023 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.230 €, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 € erhöht.

Ab dem 1. April sind diese aber beim Lohnsteuerabzug anzuwenden.

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen:

Nach Aussage der Bundesregierung sind ab April hybride und virtuelle Vereinssitzungen nun einfacher möglich. Das bedeutet, eine entsprechende Bestimmung in der Vereinssatzung entfällt jetzt.

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