Corona-Testpflicht in Unternehmen

Der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. spricht sich für Testungen in Betrieben aus. Allerdings sind wir entschieden gegen eine Testpflicht in Unternehmen. Betriebe sollten wie bisher ihre Mitarbeiter freiwillig testen lassen können.
„Hier werden Regelungen und Kosten auf den Arbeitgeber abgeladen. Dieser muss sich selbst um ein Testangebot kümmern und auch noch selbst bezahlen. Gut, Unternehmen, die Corona-Hilfe beantragt haben, können das als Kostenpunkt für die Überbrückungshilfe anrechnen lassen. Allerdings muss man zuerst in Vorleistung gehen. Ein Unding bei schwer angeschlagenen Betrieben. Hier wird eindeutig die Pflicht des Staates zur Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft abgewälzt. Gerade für kleine Unternehmen ist es schwierig Personal abzustellen, um die Testung zu überprüfen oder gar Schulungen für Personal zu bezahlen. Das können sich nur große Unternehmen leisten, siehe BASF oder Daimler, die jetzt auch die Impfungen für Ihre Mitarbeiter durchführen können, was wir begrüßen.
Mit der Angebotsverpflichtung der Arbeitgeber geht aber keine Verpflichtung zum Testen seitens der Arbeitnehmer her. Wenn es eine Pflicht für Arbeitgeber gibt, Tests bereit zu stellen, müssen auch die Arbeitnehmer zum Wohle der Allgemeinheit, der Wirtschaft und im eigenen Interesse, ebenfalls zum Test verpflichtet werden. so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Hier finden Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihren Mitarbeitern nach Durchführung eines Schnelltests oder Selbsttests ausstellen können:
Anlage 1 der 18. CoBeLVO

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