Diesel-Fahrverbote nicht auf Rücken der Selbständigen austragen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hält Diesel-Fahrverbote in Städten generell für zulässig. Damit wies das BVerwG eine Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ab. Nun sind die Städte mit zu hoher Stickoxid-Belastung aufgefordert ihre Luftreinhaltepläne anzupassen, ein Teil davon werden möglicherweise Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sein. Der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. fordert die Automobilindustrie sowie die Politik in Bund und Ländern auf nun Lösungen zu finden, die keine negativen Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen haben.

„Es wird Zeit, dass endlich die Verursacher die Zeche bezahlen. Das sind an erster Stelle die Autokonzerne. Verbraucher, die mit dem Versprechen eines vermeintlich sauberen Diesels zum Kauf animiert wurden, sollten eine kostenlose Nachrüstung bekommen. Diese Nachrüstung muss der jeweilige Hersteller bezahlen und nicht der Steuerzahler“, sagt BDS Deutschland Präsidentin Liliana Gatterer mit Blick auf das Urteil des BVerwG.

Auch an die Politik hat die Präsidentin des Bund der Selbständigen ganz klare Forderungen: „Wir brauchen eine einheitliche Lösung und keinen Flickenteppich lokaler Maßnahmen. Dazu gehören auch Ausnahmeregelungen für die lokalen Handwerker und Gewerbetreibenden. Was wir nicht brauchen ist ein kostenloser öffentlicher Nahverkehr, bei dem die Bewohner der ländlichen Raums durch ihre Steuern den Verkehr in den Großstädten mitfinanzieren“, so die BDS Präsidentin.

Dieselfahrverbote

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