Der Bundestag hat am 14. Dezember 2023 erstmalig zur Änderung des Nachweisgesetzes im Arbeitsrecht beraten und wurde im Anschluss an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung übergeben. Eingebracht hat der Entwurf die CDU/CSU-Fraktion.
Aktuell sieht das Nachweisgesetz vor, dass alle wesentlichen Vertragsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Schriftform, mit Unterschrift und Aushändigung übermittelt werden müssen. Eine Übertragung in digitaler Form ist nicht vorgesehen.
„Wir unterstützen den Entwurf einer Änderung, die nur dann Sinn macht, wenn es eine Wahlmöglichkeit der Übermittlung (Papierform oder digital) gibt. Im sogenannten Digitalisierungszeitalter sollten Verträge auch in elektronischer Form bearbeitet und übermittelt werden können“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Weitere Informationen finden Sie hier
Quelle: Deutscher Bundestag