Flexibilität durch Änderungen im Baugesetzbuch

Durch den Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht, soll der Ausbau erneuerbarer Energien auf Tagebauflächen und die Installation von Wasserstoffanlagen erleichtert werden. Die durch den Gesetzentwurf beschlossenen Änderungen im Baugesetzbuch privilegieren ausdrücklich Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Windanlagen müssten bei Netzengpässen nicht mehr abgeschaltet werden und der überschüssige Strom kann an Ort und Stelle zur Produktion von grünem Wasserstoff genutzt werden. Auch bei einem Überangebot von Strom am Markt kann der erzeugte Strom wirtschaftlich genutzt und gespeichert werden. Weiterhin ermächtigt der Gesetzentwurf die Bundesländer auf Tagebauflächen künftig einfacher Wind- oder Solaranlagen aufzustellen. Die Verordnung der Länder ersetzt langwierige und schwierige Änderungen der bestehenden Planungsgrundlagen und kann damit für eine deutlich schnellere Nutzung der Flächen sorgen.

„Wir begrüßen diese Maßnahmen, um die Planungsgrundlagen zu verkürzen und Änderungen im Baugesetz herbeizuführen. Schon seit langem prangern wir, die uns hemmende Bürokratie an. Es ist ein erster sinnvoller Schritt in die richtige Richtung. Doch nun sollte man entschlossen auch andere Hürden abbauen, für Schnelligkeit sorgen und somit dem Bürokratiewahnsinn ein Ende bereiten, der den Unternehmen auch viel Geld kostet“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Quelle: BMWi

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