60 Milliarden Euro aus dem Haushalt 2021, die ursprünglich für Corona-Hilfen gedacht waren, wurden für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft umgeplant. Da solche Nothilfen nicht für spätere Krisen eingesetzt werden dürfen, erklärte das Bundesverfassungsgericht dies für rechtswidrig.
Die Konsequenz war ein 17 Milliarden großes Finanzloch im aktuellen Bundeshaushalt.
Leider zogen sich die Verhandlungen der Ampelpartner in die Länge, da sowohl Einsparungen im Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium sowie anderen Ressorts, aber auch die Generierung von Mehreinnahmen zur Schließung des entstandenen Finanzlochs verhandelt werden mussten. Hier entstand eine Planungsunsicherheit für die Unternehmen, die wichtige Investitions-, Personalentscheidungen oder die Wahl von Mittelausstattungen ausbremste. Darüber haben wir bereits berichtet.
Nun wollen wir Sie über die Maßnahmen informieren, die für die Sanierung geplant sind:
Ausgabenkürzungen:
- Der Zuschuss zur Senkung des Netzentgeltes bei Strom wird gestrichen => Erhöhung der Stromkosten von 3,12ct/KWh 2024 auf 6,43ct/KWh 2025.
- Umfangreiche Streichungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wie z. B. die Aufstockungen beim Geschwindigkeitsbonus oder beim Sanierungsfördersatz.
- Auslaufen von Förderprogrammen (Bsp. Umweltbonus für den Erwerb von Elektrofahrzeugen, bereits Ende 2023) oder Kürzung, bzw. Stopp von Förderprogrammen (Bsp.: Aufbau von Transformationstechnologien).
- Senkung der Etats des Ministeriums für Digitales und Verkehr und des Ministeriums für Bildung und Forschung.
- Der Bundezuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird reduziert. Das Rentenniveau von 48% soll bis 2039 garantiert und ein Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen eingeführt werden.
- Teilweiser Ausgleich der Bundesagentur für Arbeit für die, während der Corona-Zeit, getätigten jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.
- Jährliche Absenkung der Wohngeldveranschlagung.
- Kürzung der Bundeszuschüsse für die Regionalisierungsmittel.
- Kürzung der Ausgaben beim Wohngeld und Streichung des Bürgergeld-Bonus.
Abbau klimaschädlicher Subventionen:
- Besteuerung von Kerosin im nationalen Flugverkehr.
- Streichung des Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe.
- Schrittweise Streichung der Steuerbegünstigungen beim Agrardiesel.
Erhöhungen der Einnahmen:
- Der CO2-Preis wird 2024 auf 45 € pro Tonne und nicht auf 40 € angehoben. Auswirkungen hat der Preis auf Gas, Heizöl, Diesel und Benzin.
- Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU. Hier soll nun das Verursacherprinzip gelten.
- Geplante Investitionen in die Schieneninfrastruktur von 2024 bis 2027 werden nicht mehr über das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) getätigt. Künftig könnten stattdessen Bundesbeteiligungen privatisiert werden und der Bahn als Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden.
Beibehaltene Förderungen:
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Ausbau einer Wasserstoffwirtschaft und der Halbleiterproduktion.
- Die EEG-Umlage für Strom bleibt weiterhin gestrichen.
- Senkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen ab 2024.
- Die Entlastungen bei der Einkommenssteuer durch Anhebung der Freibeträge und Verschiebung der Tarifeckwerte (Abbau der kalten Progression) ab 2024 bleiben bestehen. Steuersatzerhöhungen werden nicht erfolgen.
- Das Wachstumschancengesetz soll weiterverfolgt werden.
Quelle: Deutsches Handwerksblatt