Haftungsfalle für Handwerker wird entschärft

Gute Nachrichten für Handwerker. Die Große Koalition hat sich auf eine Reform des Gewährleistungsrechtes geeinigt. Dabei wurden fast alle Forderungen des BDS Deutschland, des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) und anderer Verbände berücksichtigt. In Zukunft sollen die Handwerker bei Produktmängeln nicht mehr auf den Ein-und Ausbaukosten sitzen bleiben.

Bei den Verhandlungen des Gewährleistungsrechtes sind zwei zentrale Anliegen des Bund der Selbständigen Deutschland berücksichtigt worden. Der Unterschied zwischen verbauten und verarbeiteten Produkten wird aufgehoben, so dass eine mangelhafte Farbe rechtlich genauso behandelt wird wie ein mangelhafter Parkettboden. Auch die Forderung die Entscheidung über die Nacherfüllung beim Handwerker zu lassen wurde erfüllt.
Keine Einigung konnte bei der sogenannten AGB-Festigkeit erzielt werden. Der BDS Deutschland hatte gefordert die Regelungen zu den Ein- und Ausbaukosten so auszugestalten, dass sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war nicht bereit die AGB-Festigkeit im Gesetz zu verankern sondern verweist auf die Indizwirkung der Rechtsprechung.

„Wir haben in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Politikern gesprochen, an Anhörungen teilgenommen und öffentlich auf das Problem aufmerksam gemacht. Deshalb bin ich froh, dass es nun endlich eine Lösung für das Problem der Ein-und Ausbaukosten gibt. Der Kampf von ZDH, BDS und den anderen Initiativen hat sich gelohnt“, sagt Ralf Vowinkel, Sprecher des AK Handwerk beim BDS Deutschland. Das Gesetz soll im März durch den Bundestag verabschiedet werden.

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