Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds

Der Gesetzentwurf der Regierung zur Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds bedarf laut einer Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 148/21) vom 26. März einiger Ergänzungen, bzw. Änderungen. So regt man an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Alternativen der Rechtsform des Reisesicherungsfonds zu entwickeln, um wirtschaftlich stark betroffene Reiseanbieter weniger und gerechter zu belasten. Alternativen könnten zum Beispiel ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder eine Stiftung sein. Der Bundesrat kritisiert außerdem die GmbH als Wahl der Gesellschaftsform und die Tatsache, dass nicht ersehbar ist, wer Gesellschafter der GmbH sein wird.
Auch die Höhe von vier Prozent des Umsatzes der Reiseanbieter sowie eine mögliche Herabsetzung des zu zahlenden Entgelts auf 0,6 Prozent sieht man im Bereich der zu stellenden Sicherheiten als wichtig an. Um Verbraucher besser zu schützen muss es Einschränkungen von Vorkasse-Geschäften geben, die eine Neuausrichtung der Insolvenzabsicherung ergänzen. Dadurch würde das abzusichernde Insolvenzrisiko deutlich reduziert werden.
Die aktuell enthaltene Regelung, nach der in innerhalb von fünf Jahren, durch ein Entgelt in Höhe von 1 Prozent des Umsatzes der Reiseanbieter, ein Zielkapital von 750 Millionen Euro aufgebaut werden soll, sieht der Bundesrat als unverhältnismäßig an. Da die Reisebranche sich durch die Corona-Pandemie existenzbedrohenden wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sieht, wäre die Aufbauzeit des Fonds von 5 Jahren absolut nicht realistisch und sollte auf 10 Jahre verlängert werden.
Quelle: Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 148/21) & Verband Internet Reisevertrieb e.V.

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