Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Einzelfällen geurteilt, dass die „Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen“ sind. Hier wurde der Grundsteuerwert durch das Finanzamt als viel zu hoch angesetzt. Des Weiteren wurde auch Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Bewertungsregeln geäußert. Die verfassungsrechtlichen Zweifel betreffen vor allem das Heranziehen von Bodenrichtwerten, die viel zu ungenau sind. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlen, Kaufpreissammlungen nicht ausreichen, Bodenrichtwerte nicht vorhanden sind und die Werte aus vergleichbaren Flächen herangezogen werden oder lagebedingte Wertminderungen entstehen.
Auch mahnte das Gericht die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse an, wo aktuell eine Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden kann.
Problematisch sei auch die Typisierung des Grundstückswertes. Eigentümer haben hier keine Möglichkeit ein Gegengutachten einzubringen und so einen niedrigeren Wert nachzuweisen.
„Bereits Anfang Mai haben wir die Frage aufgestellt, ob die Berechnungsmethode durch den Bund rechtlich haltbar ist. Jetzt sehen wir, dass ein erstes Gericht – zugegeben in zwei Einzelfällen – Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt hat. Diese rechtliche Unsicherheit und der bürokratische Aufwand, der geschaffen wurde, muss abgeschafft werden, auch auf die Gefahr hin, dass bei einem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil in der Zukunft Millionen von Klagen auf die Gerichte zukommen würden“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland e.V.