Längere Fristen der Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Unternehmen, die Überbrückungshilfen (egal welche) oder weitere Corona-Hilfen erhalten haben, müssen eine Schlussabrechnung einreichen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Länder verlängern die Fristen für die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen. Diese können jetzt bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Bis zu diesem Termin ist auch eine Fristverlängerung zum 31. März 2024 durch prüfende Dritte beantragbar. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen zum 31.12.2023 werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert. Das gilt nicht für die Neustarthilfen für Soloselbständige, da diese bereits abgeschlossen sind.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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