Neue Verordnung zur Energieeinsparung durch mittelfristige Maßnahmen

Am 1. Oktober tritt die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) mit zunächst zwei Jahren Gültigkeit in Kraft.

Hier gilt es folgendes zu beachten:

Bis 15. September 2024 muss jeder Hauseigentümer mit Gasheizung eine Heizungsüberprüfung durch eine fachkundige Person vornehmen lassen und gegebenenfalls festgestellte Maßnahmen umsetzen.

Eigentümer großer Gebäude mit Gaszentralheizungen müssen einen hydraulischen Abgleich, d. h. die komplexe Abstimmung aller Komponenten der Heizanlage, vornehmen.

Bis 30. September 2023: Gilt für Eigentümer von Nichtwohngebäuden über 1000qm beheizter Fläche und Wohngebäude mit mindestens zehn Wohnungen.

Bis 15. September 2024: Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen.

Verpflichtung der Unternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von 18 Monaten, alle wirtschaftlich durchführbaren Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die bei Energie- und Umweltmanagementsystemen und Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz entdeckt wurden. Ausgenommen sind Unternehmen, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich 10 Gigawattstunden Gesamtenergieverbrauch im Jahr hatten.

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