Medienänderungsstaatsvertrag als Voraussetzung für die Regulierung digitaler Plattformen

Am 1. Oktober 2024 trat der 5. Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft. Hiermit setzen die Länder den Digital Services Act um, der wichtige Maßstäbe zur Regulierung digitaler Plattformen beinhaltet. Dies ist auch für die Medienregulierung innerhalb Deutschlands von großer Bedeutung. Eine Verzahnung nationaler und europäischer Regelungen zu einem Gesamtsystem sind hier entscheidend.

Mit dem Änderungsstaatsvertrag soll aber auch die Vielfalt gesichert und die Regionalität der Rundfunkangebote gestärkt werden. So sollen die beiden größten privaten Sendegruppen verpflichtet werden Regionalfenster in ihr Programm aufzunehmen.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

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