Rechtliche Auswirkungen auf Entschädigung durch das Infektionsschutzgesetz

Wir geben Ihnen Informationen weiter über die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Absatz 1 und 5 Infektionsschutzgesetz.

Hier könnte die Aussetzung der Bearbeitung der Anträge für eine Entschädigung bei einer damaligen behördlich verordneten Absonderung (bei COVID19) nicht nur das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch andere Bundesländer betreffen.

Das Aussetzungsschreiben finden Sie hier

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