Wir geben Ihnen Informationen weiter über die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Absatz 1 und 5 Infektionsschutzgesetz.
Hier könnte die Aussetzung der Bearbeitung der Anträge für eine Entschädigung bei einer damaligen behördlich verordneten Absonderung (bei COVID19) nicht nur das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch andere Bundesländer betreffen.
Das Aussetzungsschreiben finden Sie hier