Ab dem 1. April 2025 treten Neuregelungen für den Lieferantenwechsel in Kraft. Diese Änderungen sind im Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben.
Nach dem Willen der Bundesnetzagentur soll dann ein Wechsel des Stromanbieters nicht mehr 10 Tage, sondern an Werktagen 24 Stunden dauern. Hier soll gewährleistet werden, dass Kunden innerhalb ihrer Kündigungsfrist schneller durch einen neuen Stromlieferanten beliefert werden können. Außerdem soll der Netzbetreiber zukünftig regelmäßig über die Einzelheiten informieren, damit alle Daten bei einem Anbieterwechsel vorhanden sind. Die Bundesnetzagentur startete ein Anhörungsverfahren bei dem alle beteiligten Unternehmen wie Netzbetreiber und Stromlieferanten Stellungnahmen abgeben können.
Quelle: dpa-AFX