Sozialversicherung: BDS Landesverbände nehmen neuen Anlauf

calculator-178124_1280Mehrere BDS Landesverbände, darunter der BDS Sachsen, BDS Sachsen-Anhalt und der BDS Bayern haben die Forderung erneuert, dass die Vorfälligkeit bei den Sozialversicherungsbeiträgen abgeschafft werden soll. Die aktuelle Regelung, die besagt, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats bezahlt werden müssen, sorgt dafür, dass in vielen Betrieben die Lohnabrechnung doppelt durchgeführt werden muss. Dies ist eine bürokratische Mehrbelastung der Betriebe, die abgeschafft werden sollte. „Die Frist für die Meldung und Überweisung von Sozialversicherungsbeiträgen sollte auf den dritten Arbeitstag des Folgemonats gelegt werden. Es ist wichtig, dass über Bürokratieabbau nicht nur geredet wird, sondern unnütze Vorschriften auch tatsächlich abgeschafft werden“, sagt der Landesvorsitzende des BDS Sachsen,  Frank Bösemüller, mit Blick auf die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 hatte der Bund der Selbständigen Deutschland in seinen Wahlprüfsteinen auf diese bürokratische Mehrbelastung aufmerksam gemacht. „Leider wurde unsere Forderung nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Gerade die SPD hat uns signalisiert, dass sich die Änderungen in der Praxis bewährt hätten und es deswegen keinen Grund zu Änderung gebe. Wenn die CDU/CSU das Thema nun erneut aufnimmt haben sie unsere volle Unterstützung“, sagt Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland.

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