Wichtige Mitteilung für unsere Mitglieder und alle Interessierte
Ab dem 10. Februar sind die Anträge zur Überbrückungshilfe III beantragbar (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)!! Die sog. „Neustarthilfe“, bei der Soloselbständige und vergleichbare Freiberufler einen einmaligen Betriebskostenzuschuss in