Verbesserung der EEG-Umlage

Liebe Mitglieder und Freunde des BDS, wir möchten Sie darüber informieren, dass mit der verabschiedeten Novelle eine Verbesserung der EEG-Umlage einherging. Nun haben auch Personengesellschaften Zugang zu der ermäßigten EEG-Umlage. Profiteur sind unter anderem die mittelständischen, privaten Busunternehmen mit E-Bussen, die vorher hohe Kosten für den Stromeinkauf leisten mussten. Durch die Gesetzesänderung kann die ermäßigte EEG-Umlage ausnahmsweise bis zum 30.09.2021 für das Jahr 2022 beantragt werden.
„Wir finden es eine gute Sache, dass das Gesetz dahingehend abgeändert wurde. Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen bedeutet das Entlastung, die dringend notwendig war. Möchte man die Elektro-Wende erreichen muss diese auch attraktiv gemacht und nicht verteuert werden“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

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