Mit der neuen Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus werden die bestehenden Hilfsprogramme bis 30.09.2021 verlängert und ausgeweitet.
Überbrückungshilfe III Plus: Die bestehende Überbrückungshilfe III wird verlängert und um eine „Restart-Prämie“ ergänzt. Betriebe, die bei Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, sollen wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale die neue „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten erhalten können. Man erhält auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August soll der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent betragen. Antragsberechtigt sind weiterhin nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Die Beantragung wird wie gehabt über prüfende Dritte vollzogen.
Neustarthilfe Plus: Die bestehende Neustarthilfe für Soloselbständige wird verlängert und auf bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 und auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021 erhöht. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige statt maximal 7.500 Euro somit bis zu 12.000 Euro bekommen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) teilt mit, dass bei den neuen Hilfen Abschlagszahlungen mit der Laufzeit Juli bis September 2021 weiterhin in bekannter Weise erfolgen. Für die laufenden Hilfen, deren Förderzeitraum am 30.6.2021 endet, werden mit diesem Zeitpunkt auch die Abschlagszahlungen eingestellt.
Weitere Informationen finden Sie demnächst unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Quelle: BMWi