Reform des Vergaberechts beschlossen

excavators-581333_1280Heute hat das Kabinett die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Der Bund der Selbständigen Deutschland begrüßt die Reform, weißt aber darauf hin, dass sich die Anwendung erst in der Praxis bewähren muss um abschließend urteilen zu können.

Ziel der Reform des Vergaberechts sei es, ein „übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen“ zu schaffen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Außerdem soll durch die Reform der Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung um öffentliche Aufträge deutlich reduziert werden.
Besonders die Möglichkeit den Vergabeprozess zukünftig vollständig digital abwickeln zu können, wird vom Bund der Selbständigen Deutschland begrüßt. „Ein elektronisches Vergabeverfahren war überfällig. Es macht ja keinen Sinn, dass die Unternehmen erst die Bewerbungsunterlagen am Computer erstellen und anschließend ausdrucken nur damit in der Verwaltung wieder jemand die Daten in einen Computer eingibt. Wir hoffen, dass das Vergabeverfahren somit schneller und transparenter wird“, sagt die Präsidentin des BDS Deutschland, Liliana Gatterer. Ein weiterer Kritikpunkt des Bund der Selbständigen wird ebenfalls aufgegriffen, nämlich, dass der günstigste Anbieter automatisch den Zuschlag erhält. „Auftraggeber erhalten bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum. Zudem erweitern wir die Möglichkeiten, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen“, sagt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Ein begrüßenswerter Schritt, meint auch die BDS-Präsidentin: „Wir haben oft erlebt, dass bei der Vergabe alleine der Preis entscheidend war und deshalb nicht die Firmen vor Ort sondern Betriebe von weit außerhalb zum Zuge kamen. Dabei sind die Folgekosten für Wartung und Reparatur natürlich deutlich höher wenn die Firma nicht vor Ort ist. Das Argument ‚der Gesetzgeber will das so‘ gilt nun nicht mehr.“

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