Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Flexibilität und Digitalisierung ist das Hauptaugenmerk der neuen Änderungen.

Mit der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes hat der Bundestag nun unter anderem eine behutsame Anpassung der Stellvertreterregelungen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beschlossen.

Eine weitere Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Schornsteinfegermeister oder einen Angestellten mit gleichgestellter Qualifikation (sog. Meistergesellen) geben den Betrieben damit mehr Flexibilität.

Meistergesellen können so ihre in der Meisterausbildung erlernten Fähigkeiten einsetzen. Diese Aufwertung der Tätigkeit macht die Meisterfortbildung auch ohne eigene Selbständigkeit attraktiver, heißt es in dem Gesetzentwurf. Angestellte Meister haben damit auch weitere Einkommensmöglichkeiten. Außerdem werden kleinere Änderungen die Kehrbezirksverwaltungen für alle Beteiligten entlasten.

Quelle. Deutsches Handwerksblatt

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