Bundesregierung kündigt Sofortmaßnahmen für Selbständige an

Die Bundesregierung hat am heutigen Montag Soforthilfen für kleine Unternehmen angekündigt. Dem Gesetz muss noch vom Bundestag sowie den Bundesrat zugestimmt werden. Dies soll im Laufe der Woche geschehen. Ausgeführt wird das Soforthilfeprogramm in Abstimmung mit den Bundesländern. Ein Antrag kann aktuell noch nicht gestellt werden, dies wird voraussichtlich Ende der Woche oder zum Beginn der nächsten Woche möglich sein. Sobald das entsprechende Formular verfügbar ist, informieren wir Sie darüber.

Bei den Soforthilfen handelt es sich um einen Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, unter anderem durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen).

Selbständige erhalten:
bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten

Als Beschäftigte werden die sogenannten Vollzeitäquivalente gerechnet. Ein Vollzeitäquivalent ist eine Stelle mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit. Wenn Sie also beispielsweise zwei Mitarbeitenden mit jeweils 20 Stunden Wochenarbeitszeit beschäftigen, gilt dies zusammengenommen als ein Vollzeitäquivalent.

Die Voraussetzung wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Der Schadenseintritt muss nach dem 11. März 2020 liegen.

Außerdem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigt den Zugang zur Grundsicherung für Selbständige zu erleichtern Im Einzelnen sind für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 vorgesehen: eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.

Für die Beantragung nehmen Sie mit dem zuständigen Jobcenter Kontakt auf. Das zuständige Jobcenter können Sie hier ermitteln: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen

Außerdem wiesen Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier darauf hin, dass die Banken eine Mitteilung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten haben. Die KfW ist zuständig für die Bürgschaften von Krediten, die seit heute auf 90 Prozent erhöht wurden. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank auf und weisen Sie die Hausbank auf die Informationen der KfW hin.

Das entsprechende Rundschreiben der KfW finden Sie hier: KfW-Info_Multiplikatoren_ 19_03_2020_sa_26

Weitere Informationen der KfW finden Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

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