Einen neuen Gesetzentwurf zum Thema Werkverträge und Zeitarbeit hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun vorgelegt. Der erste Gesetzesentwurf war beim Bund der Selbständigen und anderen Wirtschaftsverbänden auf massive Kritik gestoßen. schließlich hätte ein solches Gesetz für sehr viele Selbständige die Einstufung als scheinselbständig bedeuten können.
Der neue Gesetzentwurf ist deutlich entschärft, unter anderem wurden die Kriterien, die eine Scheinselbständigkeit charakterisieren sollten, gestrichen.
„Wir konnten gemeinsam mit den anderen Verbänden das Schlimmste verhindern. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war unhaltbar, das hat glücklicherweise auch Arbeitsministerin Nahles eingesehen. Grundsätzlich sind wir weiterhin der Meinung, dass es kein neues Gesetz zur Regelung der Werkverträge braucht, da die bisherigen Gesetze vollkommen ausreichen. Wir werden auch weiterhin dafür werben die Beschränkungen so gering wie möglich zu halten“, kommentiert die Präsidentin des BDS Deutschland, Liliana Gatterer, den neuen Gesetzentwurf.
Anstatt eines Kriterienkataloges wird nun eine allgemeine Arbeitnehmerdefinition verwendet, die sich an der bisherigen Rechtsprechung orientiert. Der Gesetzentwurf wird nun an die anderen Ministerien zur Stellungnahme versendet und voraussichtlich Anfang März im Kabinett beraten.
Das Schlimmste verhindert – Neuer Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Zeitarbeit liegt vor
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