Ab dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erhalten und zu verarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt entfällt der Vorrang der Papierrechnung. So sind ab dem 01.01.2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet. Ab dem 01.01.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
Ausnahme: Kleinstbetragsrechnungen bis 250,00 EUR, steuerfreie Lieferungen und Leistungen und Fahrausweise sind von der Pflicht befreit.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Digitalisierung grundsätzlich Chancen auf Vereinfachung von Arbeitsschritten und Entbürokratisierung bietet. So kann auch die E-Rechnung zukünftig zu einer Vereinfachung im Rechnungswesen und somit in der Buchhaltung führen. Natürlich bedeutet das erst einmal eine Umstellung, an die es sich zu gewöhnen gilt, aber letztendlich Vorteile bringt.
Detaillierte Informationen zum Thema E-Rechnung finden Sie hier und in der Zusammenfassung
Wir danken unserem Mitglied Christian Wolf für das Bereitstellen der Informationen.
Quelle: Wolf Beratung Steuerberatungsgesellschaft mbH