Für Viele ist die EU-Taxonomie vielleicht kein Begriff. Doch sollte man sich bewusst machen, welche Auswirkungen diese für Unternehmen haben kann.
Hier legt die EU-Kommission Verordnungen für ein nachhaltiges Wirtschaften fest, das sich in vorgeschriebenen Kriterien und Messgrößen manifestiert. Somit soll unterschieden werden, welches Unternehmen nachhaltig oder nicht nachhaltig agiert. Es sollen somit Gelder von Investoren in nachhaltige Unternehmen geleitet werden. Ziel ist die Klimaneutralität Europas bis 2050. Bereits bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um 55% reduziert werden.
Doch was wird hier auf die Unternehmen zukommen?
- Wie schon erwähnt, werden hier verbindliche Definitionen festgelegt, was als nachhaltiges Wirtschaften angesehen werden kann. Es gelten somit konkrete Anforderungen sowohl an Unternehmen als auch an Banken und deren Kapitalmarktprodukte.
- In den kommenden Jahren wird eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen verabschiedet werden, die ebenfalls die Entwicklung zum nachhaltigen Wirtschaften vorantreiben soll.
- Unternehmen müssen offenlegen, inwieweit sie ihr Handeln danach ausrichten. Damit wird für Investoren sofort erkennbar, wie nachhaltig ein Unternehmen wirtschaftet.
- Auch Finanzinstitute werden ebenfalls offenlegen, welche Unternehmen sie in welcher Form finanzieren und somit haben die eingeführten Kriterien auch hier eine wichtige Rolle.
„Bürokratieabbau ist in aller Munde. Und was schafft man? Noch mehr Bürokratie, Aufwand und Kosten für die Unternehmen.
Natürlich ist der Ansatz Klimaneutralität und CO2-Reduktion absolut notwendig. Auch die Unternehmen haben das erkannt und setzen sich hierfür ein. Doch per Gesetz aufgedrückte Regelungen, wie durch die EU-Taxonomie, die nur nachhaltige Unternehmen bevorzugt, in dem Investoren und Banken ihr Geld nur diesen zukommen lassen, ist ein Eingriff in freies Wirtschaften und Gift für den Mittelstand!
Gerade klein- und mittelständische Unternehmen haben nicht immer die Möglichkeit solche Verordnungen sofort, auf dem Fuß umzusetzen und würden als sogenannte „nicht-nachhaltige“ Unternehmen enorm benachteiligt, bis hin zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
Quelle: LBBW