Europäisches Lieferkettengesetz übertrifft deutsches

Das neue EU-Gesetz zur Kontrolle von Lieferketten wurde bereits vorgestellt und wird das bereits bestehende Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland an Strenge übertreffen. In Deutschland soll das Gesetz ab 2023 ab 3.000, ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitenden gelten. Das EU-Gesetz zieht die Grenze allerdings schon ab 500 Beschäftigten, bei der Textil-, Lebensmittel- und Mineralienbranche wahrscheinlich sogar schon ab 250.
„Wir haben uns schon des Öfteren über die Problematik des deutschen Lieferkettengesetzes geäußert. Nun will Brüssel das noch weiter verschärfen und mittelständische Betriebe in Bedrängnis bringen. Natürlich ist es richtig Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden innerhalb der Lieferkette zur Verantwortung zu ziehen. Das sollte allerdings ausschließlich für große Firmen gelten, da hier durchaus Missstände vorherrschen. Für mittelständische Betriebe ist das unverhältnismäßig, praxisfern und kann existenzbedrohend sein, da diese logistisch und finanziell gar nicht in der Lage wären eine komplexe und weltweite Lieferkette zu überwachen. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit enorm leiden. Die Beschäftigungsgrenze sollte unbedingt höher gesetzt werden,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Quelle: Die Rheinpfalz

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