Auch im Jahr 2016 können Existenzgründer und bestehende Unternehmen wieder Fördermittel für Beratungsleistungen erhalten. Wichtig ist weiterhin: Erst nach einer erfolgreichen Antragsstellung kann die Beratung beginnen. Andernfalls erhalten die Unternehmen keine Zuschüsse. Der Bund der Selbständigen hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Wer wird gefördert?
Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium hat drei Zielgruppen definiert: Erstens junge, neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen), zweitens bereits länger am Markt bestehende KMU (Bestandsunternehmen) und drittens Unternehmen in Schwierigkeiten.
Jungunternehmen: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Als Jungunternehmen gelten Firmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung. Sie sollen bei der nachhaltigen Führung eines Unternehmens und der Sicherung des Betriebes unterstützt werden. Das Spektrum der Fördermöglichkeiten ist sehr groß. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen). Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
Bestandsunternehmen: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Am Markt bestehende Unternehmen können ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) eine Förderung der Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, um ihr Unternehmerpotenzial und ihre Handlungskompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen).
Unternehmen in Schwierigkeiten: Wer bekommt Fördergeld? Welche Beratungen werden gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, sollen mit Beratungsmaßnahmen unterstützt werden, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und Entlassungen vorzubeugen. Gefördert werden Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmenssicherungsberatung).
Wer entscheidet über die Förderanträge?
Mit der Durchführung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde beauftragt. In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und regionale Ansprechpartner eingebunden. Die Förderanträge sind online über die Antragsplattform des BAFA zu stellen. Weitere Infos: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Für Jungunternehmen betragen die maximal förderfähigen Beratungskosten 4000 Euro. In den alten Bundesländern beträgt der Fördersatz 50 Prozent, in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent. Der Zuschuss liegt somit zwischen mindestens 2.000 Euro und maximal 3.200 Euro.
Für Bestandsunternehmen in den alten Bundesländern beträgt der Fördersatz 50 Prozent, in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent.
Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3000 Euro. Der Zuschuss liegt somit zwischen mindestens 1.500 Euro und maximal 2.400 Euro.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten liegt der Fördersatz bundesweit bei 90 Prozent.
Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3000 Euro. Somit beträgt der Zuschuss maximal 2700 Euro.
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