Kurz informiert: Neue Pfändungsfreigrenzen

Seit dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Nettoarbeitseinkommen. Hierdurch soll das Existenzminimum von Arbeitnehmern geschützt werden. Der aktuelle unpfändbare Grundbetrag liegt aktuell bei 1.402,28 € im Monat.

Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

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