Was lässt sich mieten?
Grundsätzlich lässt sich fast alles leasen: Produktionsmaschinen haben einen Leasinganteil von 7% am Neugeschäft. Auf IT, Software und Cloud-Anwendungen, Baumaschinen, Fahrräder und E-Roller fallen jeweils 3%. Die größten Anteile haben allerdings Nutzfahrzeuge (12%) und Pkw (62%).
Wie wird es durchgeführt?
Mit dem Leasinggeber wird ein Nutzungsvertrag über den Leasinggegenstand abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Leasingdauer, monatliche Raten, Gebühren, Sonderzahlungen, Wartung und Reparaturen. Der Übernahmepreis wird nicht geregelt, da man den Vertrag am Ende verlängern, ihn auslaufen lassen oder den Leasinggegenstand vom Leasinggeber abkaufen kann.
Leasingarten
Voll- und Teilamortisation:
Klassisches Leasing, bei dem die vollen oder teilweisen Anschaffungskosten durch die Leasingraten gedeckt werden. Bei der Teilamortisation bleibt noch der Restwert.
Finanzierungsleasing:
Das Leasingobjekt kann als Anlagevermögen gebucht werden. Die Übernahme zum Ende der Laufzeit wird vertraglich vereinbart.
Sale-and-lease-back:
Hier wird ein Objekt an die Leasinggesellschaft verkauft und least diese von ihr zurück. Finanzielle Engpässe können so überbrückt werden.
Vorteile
Finanzen:
Die Kreditlinie wird geschont und erhöht den finanziellen Spielraum.
Steuern:
Leasingraten kann das Unternehmen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Sicherheiten:
Das geleaste Objekt dient als Sicherheit.
Ausfälle:
Entsprechend dem Vertrag kann der Leasinggeber Reparaturen übernehmen und für Ausfälle haften.
Flexibilität:
Gebrauchte Objekte können durch Leasing schnell wieder abgegeben und Neues angeschafft werden.
Nachteile
Eigentum:
Der Leasinggegenstand gehört nicht dem Unternehmen.
Vertragsbindung:
Man ist an den Vertrag gebunden. Eine vorzeitige Kündigung geht mit einer hohen Ausgleichszahlung einher.
Zahlungsverzug:
Hier kann der Leasinggeber den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz fordern.
Rückgabe:
Zusätzliche Kosten können bei der Rückgabe entstehen, wenn das Objekt sich nicht in dem vereinbarten Zustand befindet.
Gesamtkosten:
Soll der Leasinggegenstand am Ende übernommen werden, ist dieser meist teurer als bei einer Kreditfinanzierung.
Unsicherheit:
Der Übernahmepreis erfährt der Leasingnehmer erst am Ende der Laufzeit.
Es lässt sich kein Investitionsabzugsbetrag nutzen.
Unterschied Restwert – Übernahmepreis
Restwert:
Wird ein Gegenstand nicht komplett durch die Leasingraten amortisiert, entsteht ein Restwert. Dieser entsteht rechnerisch bei Vertragsabschluss.
Übernahmepreis:
Dies ist der Marktwert, der z. B. abhängig von Nutzungsdauer und -intensität, sich am Ende der Laufzeit ergibt.
Ein Restwert sagt somit nichts über den Kaufpreis am Schluss der Laufzeit aus. Der Marktwert kann hoch sein, gerade wenn Inflation und Marktengpässe eine Rolle spielen.
Verschiedene Leasinggeber
Neben den klassischen Leasinggesellschaften bieten auch Banken und Hersteller Leasingmöglichkeiten an. Bei der eigenen Hausbank wirkt sich dies allerdings auf den Kreditrahmen des Unternehmens aus.
Alternativen
Alternativen zu einer Finanzierung über Leasing wäre der Mietkauf oder eine Kreditfinanzierung. Hier gibt es kein Sicherungsübereignungsvertrag. Der Kaufgegenstand gehört mit der letzten Rate oder dem Abbezahlen des Kredites dem Unternehmen.
Quelle: Deutsches Handwerksblatt