Der Mutterschutz für Selbständige wurde in den Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD aufgenommen. Analog zu den Mutterschutzfristen für Angestellte sollen zeitnah umlagefinanzierte Finanzierungsmodelle geprüft und gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte zur Absicherung betroffener Betriebe entwickelt werden.
Bislang haben selbständige Frauen zwar Anspruch auf Elterngeld, jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen oder Mutterschaftsgeld. Leistungen sind derzeit nur über private Krankentagegeldversicherungen möglich, die jedoch zahlreiche Ausschlusskriterien beinhalten. Sind Selbständige freiwillig gesetzlich krankenversichert, erhalten sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankentagegeldes ihrer Kasse – allerdings nur, wenn ein entsprechender Krankentagegeldanspruch mitversichert wurde.
Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland e.V., betont:
„Wir brauchen mehr Frauen, die den Weg in die Selbständigkeit wagen und ihre Innovationskraft einbringen. Das stärkt nicht nur ihre eigenen Betriebe, sondern den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland. Doch der fehlende gesetzliche Mutterschutz bremst Frauen aus. Während angestellte Mütter eine gesetzlich geregelte Auszeit genießen, riskieren Unternehmerinnen ihre Existenzgrundlage oder können sich keine ausreichende Pause nehmen. Schwangerschaft darf kein unkalkulierbares Risiko sein. Mutterschutz für Selbständige ist Gesundheitsschutz, Chancengleichheit und Wirtschaftsförderung zugleich. Es ist gut, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde – jetzt braucht es eine verlässliche, faire Umsetzung, die auch die Lebenswirklichkeit kleiner Betriebe berücksichtigt.“
Quelle: Spiegel Online