Neue Beschlüsse – wer soll das verstehen?

Waren Sie schon mal in einem Labyrinth? Kein Ausgang, keine Lösung, man irrt herum und versucht nicht zu verzweifeln. So sehen wir die jetzige Strategie der Öffnungsbeschlüsse.
Wie kommen die Unternehmer rechtzeitig an die Informationen, wann welcher Inzidenzwert gilt? Warum darf ein Blumengeschäft öffnen und ein Spielwarengeschäft nicht? Wie soll man vorausplanen? Fragen über Fragen und von Konferenz zu Konferenz immer undurchsichtiger. Wozu haben wir, die Verbände, Vorschläge gemacht, uns mit Unternehmern, Gastronomie und Einzelhändler beraten, wenn nichts davon umgesetzt wird. Natürlich wollen wir alle, dass die Infektionszahlen zurück gehen. Aber so? Wir sind entsetzt, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bundes der Selbständigen Deutschland e.V.
Trotzdem wollen wir versuchen, Ihnen die wichtigsten Beschlüsse aus der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin verständlich mitzuteilen, die ab dem 8. März gelten sollen.

• Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert.
Kontaktbeschränkungen: Ab 8. März dürfen sich 2 Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche
Können sich 3 Haushalte mit maximal zehn Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
• Fünf Öffnungsschritte:

1. Öffnungsschritt:

Schulen, Kitas, Friseure (und regionale Öffnungen) haben bereits seit dem 1. März geöffnet. Dies gilt inzidenzunabhängig.

2. Öffnungsschritt:

Ab dem 8. März dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Körpernahe Dienstleistungen (z. B. Kosmetik und Rasuren), Fahr- und Flugschulen dürfen unter Voraussetzung eines tagesaktuellen Testes auch wieder angeboten werden. Dies gilt inzidenzunabhängig.
In Rheinland-Pfalz und Saarland sind teilweise solche Bereiche schon seit 1. März geöffnet.

3. Öffnungsschritt:

Ab dem 8. März wird nach folgender Inzidenz entschieden und geöffnet:

Unter 50:

– Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem
weiteren für jede weiteren 20 qm.
– Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten
– Außen-Sport mit maximal 10 Personen und kontaktfrei.

50-100:

– Termin-Shopping im Einzelhandel (1 Kunde auf 40qm, mit einer Terminbuchung). In Rheinland-Pfalz & Saarland gibt es die Möglichkeit des Termin-Shoppings bereits.
– Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten: mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.
– Außen-Sport mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten und kontaktfrei (oder max. 20 Kinder).

4. Öffnungsschritt:

Nach 14 Tagen gleichbleibender Inzidenz (frühestens am 22. März) wird nach folgender Inzidenz entschieden und geöffnet:

Unter 50:

– Außengastronomie
– Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
– Kontaktfreier Innensport und Kontaktsport im Außenbereich.

50-100:

– Außengastronomie mit Terminbuchung. Bei verschiedenen Hausständen ist ein Schnell- oder Selbsttest notwendig.
– Unter Voraussetzung eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes: Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und kontaktfreier Innensport und Kontaktsport im Außenbereich.

5. Öffnungsschritt:

Nach weiteren 14 Tagen gleichbleibender Inzidenz (frühestens am 5. April) wird nach folgender Inzidenz entschieden und geöffnet:

Unter 50:

– Freizeitveranstaltungen im Außenbereich (max. 50 Teilnehmer).
– Kontaktsport im Innenbereich.

50-100:

– Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem
weiteren für jede weiteren 20 qm.
– Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testung), Kontaktsport innen (mit Test).

Weitere Schritte:

In der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März werden unter Berücksichtigung von Testungen, Impfungen, Virusmutationen und anderen Faktoren werden über folgende Bereiche entschieden:

– Gastronomie
– Kultur
– Veranstaltungen
– Reisen
– Hotels

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft

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