Neues Gesetz zur Kassen-Nachschau

Seit Anfang 2018 besteht für das Finanzamt eine neue Möglichkeit, Betriebe zu überprüfen, die Bareinnahmen haben und dementsprechend eine Kasse führen. Die so genannte Kassen-Nachschau nach § 146b AO berechtigt Beamte der Finanzbehörde nun, unangekündigt zu den üblichen Geschäftszeiten eine Kassenprüfung in den Geschäftsräumen des Betriebs durchzuführen. Geprüft wird die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben. Den Prüfern ist ein umfassender Einblick in die Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen zu gewähren. Liegen die Daten nur in elektronischer Form vor, so muss der Betrieb auf eigene Kosten dafür sorgen, dass der Beamte dennoch uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen bekommt. Sollten im Zuge dieser Prüfung Unregelmäßigkeiten auffallen, kann ohne vorherige Anordnung zu einer Betriebsprüfung übergegangen werden.

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