Die Bundesregierung will mit zusätzlichen Investitionen, Verbesserung der Förderbedingungen sowie das Straffen von Verfahren die Bauwirtschaft stabilisieren. Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage, gestiegener Baukosten und höheren Zinsen ist die Baubranche eingebrochen. Selbst die Kapazitätsauslastung im Baugewerbe von nur noch 70 Prozent wird in der Zukunft nicht haltbar sein, wenn ältere Auftragsbestände abgearbeitet sind. Hier bedarf es also einer großen Anstrengung, um die Bauwirtschaft zu stabilisieren und damit die Vermeidung von Insolvenzen und Stellenabbau zu vermeiden.
Weniger Bürokratie und schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse sind hierbei ebenso wichtig. Langsamkeit kostet Arbeitsplätze.
Damit Baukosten gesenkt werden, ist auch eine rasche Länderöffnungsklausel der Grunderwerbssteuer und ein rechtssicherer Gebäudetyp E vonnöten.
Die Bundesregierung hat 14 Maßnahmen geplant, um die Stabilisierung voranzutreiben. Hervorzuheben sind bessere KfW-Programme, besonders bei der Eigenheimförderung von Familien, und der Aussetzung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard.
Geplante Maßnahmen:
- Degressive Absetzung für Abnutzung von jährlich sechs Prozent für neu errichtete Wohngebäude.
- Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard wird ausgesetzt.
- Befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch zur Vereinfachung und Beschleunigung des Baus von bezahlbarem Wohnraum.
- Mehr Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau.
- Attraktivere Neubauprogramme bei der KfW.
- Wohneigentumsprogramm für 2024 und 2025.
- Umbau von Gewerbeimmobilien zu neuen Wohneinheiten.
- Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll gefördert werden.
- Vergünstigte Abgabe von Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für öffentliche Aufgaben und den sozialen Wohnungsbau.
- Anhebung der Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe.
- Förderung des Einbaus einer klimafreundlichen Heizungsanlage.
- Senkung der Erwerbsnebenkosten.
- Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen lassen.
Quelle: Deutsches Handwerksblatt