Stellungnahme zum Konjunkturpaket der Bundesregierung

Bund der Selbständigen Deutschland e.V., Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin

Berlin, 01.07.2020

Präambel

Der deutsche Klein- und Mittelstand ist eine maßgebliche Stütze in der deutschen
Wirtschaft, er ist Quelle für viele Innovationen und er ist eine wichtige Stütze in der sozialen
Marktwirtschaft, sowohl was die wichtige soziale Funktion der Arbeit betrifft, als auch was
das gesellschaftliche Leben in den Städten, Gemeinden und Regionen angeht. Der deutsche Klein- und Mittelstand ist somit auch ein wichtiger Träger von Freiheit und sozialer Verantwortung, was das wesentliche Gerüst unserer sozialen Marktwirtschaft ausmacht.
Dem Mittelstand kommt eine wichtige Rolle auch im Kampf der Systeme zu und bei der
Stärkung der europäischen Einigung. Als Verbände, die die Interessen dieser wichtigen Kraft im Wirtschaftsmechanismus vertreten, sind wir in großer Sorge um den Bestand des Klein und Mittelstandes in unserem Land und formulieren dieses Forderungspapier, weil wir nicht nur unsere Unternehmen, sondern auch die damit verbundenen Werte, wie Freiheit, Schöpferkraft und selbständiges Unternehmertum in ihrer langjährigen Tradition gefährdet sehen.

Liliana Gatterer

Präsidentin
Bund der Selbständigen Deutschland

 

Das Konjunkturpaket ist aus Sicht der Selbständigen und des Mittelstands kein Befreiungsschlag, um aus der Krise zu kommen, sondern eine Ansammlung von Einzelmaßnahmen, die möglichst jedem gerecht werden will. Bei genauerer Betrachtung erweist es sich als weitgehend zahnloser Tiger, der mit Hilfe der Mehrwertsteuerüberraschung ein staunendes Publikum hinterlassen sollte.

1) Mehrwertsteuersenkung

Die Senkung der Mehrwertsteuer kann eine positive Wirkung auslösen, ist aber nicht zielgerichtet genug. Damit wollte man den Endverbraucher zu mehr Konsum anregen. Aber der Unternehmer bekommt dadurch, unabhängig von der Größe und auch wegen der kurzen Zeit, massive Probleme.

a) Erhöhter Aufwand, erhöhte Unsicherheit, erhöhte Kosten

• Hoher Aufwand für Dienstleister und Handwerk:
Leistungen müssen tagesgenau abgegrenzt werden, ein Unding im Projekt- und Objekt-Geschäft.
-> Hoher bürokratischer Aufwand.

Hoher Aufwand für Handel:

Da bei preisgebundenen Produkten die alten Steuersätze erhalten bleiben, muss teilweise mit vier verschiedenen Steuersätzen gearbeitet werden.

• EDV-Systeme und Kassen müssen umgestellt werden. IT-Dienstleister sind in der kurzen, verfügbaren Zeit nicht mehr in der Lage alle Systeme umzustellen.
-> zusätzliche Umstellungskosten (2x in sechs Monaten), Korrekturaufwand bei verspäteter Umstellung.

b) Gemessen an den Kosten ist der Effekt zu gering und schafft keine Zukunftssicherheit

• Keinerlei Effekt im B2B-Geschäft (betrifft über 50% der KFZ-Neuverkäufe, Maschinenbau, Teile der Bauwirtschaft, Zulieferbetriebe, etc.).
-> Kein Nutzen in wesentlichen Wirtschaftsbereichen.

• Die Gastronomie wurde ausdrücklich aufgefordert, den MwSt.-Vorteil einzubehalten und zur Ertragsverbesserung zu verwenden. Warum sollte es der ebenfalls leidende Einzelhandel anders handhaben?
Dienstleister (z. B. Friseure) haben häufig mit Wiedereröffnung die Preise erhöht, sie werden sie jetzt nicht wieder reduzieren. Mitnahmeeffekte sind zu erwarten, möglicherweise auch Preiserhöhungen, wenn die MwSt.-Senkung nach sechs Monaten wieder wegfällt.

• Menschen ohne Arbeit oder in Kurzarbeit können trotz der MwSt.-Senkung nicht mehr Geld ausgeben, wenn die Sicherheit des Arbeitsplatzes nicht besteht.

• Letztendlich haben die Unternehmer die Kosten und die Arbeit.

• Die teure MwSt.-Senkung verpufft. Sie schafft kein Vertrauen in die Zukunft, das für nachhaltigen Konsum notwendig ist.

Forderung:

Der Betrag von 20 Mrd. sollte besser für eine branchenübergreifende und direkt wirkende Investitionsförderung für kleine und mittelständische Betriebe eingesetzt werden, um dort die Arbeitsplätze zu sichern. Überbrückungshilfen sollten dort wo es notwendig ist ausgebaut werden, um ein Abrutschen in die Grundsicherung zu vermeiden und dem Unternehmer Handlungsfreiheit zu ermöglichen (Anm.: ca. 75% alle Arbeitsplätze sind bei mittelständischen Betrieben). Sichere Arbeitsplätze schaffen Vertrauen in die Zukunft, was die Grundlage für Konsum und Investitionsbereitschaft ist.

2) Sozialgarantie 2021

Die hohen und weiter steigenden Sozialkosten sind nicht durch die Corona-Krise verursacht, dies ist ein bereits seit Jahren bekanntes Problem. Wir können uns den Sozialstaat zu Lasten der Wirtschaft und der Leistungsträger in der Arbeitnehmerschaft in der jetzigen Form schon lange nicht mehr leisten. Das Sozialpaket kann sich nicht an den starken Jahren orientieren, es muss auch in Jahren ohne Wachstum finanziert werden.

Forderung:

Statt einer Deckelung im Rahmen des Konjunkturpakets auf 40% – die letztendlich auch wieder durch Abgaben finanziert wird – müssen alle Sozialleistungen endlich auf den Prüfstand kommen.

3) EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wurde 2003 eingeführt. Sie betrug damals 0,41 Cent pro Kilowattstunde. Seitdem ist sie in jedem Jahr gestiegen. Den Nutzen hatten nicht alle Unternehmer, eher die großen Betriebe, die sich davon haben befreien lassen.
Diese Umlage beträgt im Jahr 2020: 6,756 ct/kWh. Die Steigerung der Kosten ist enorm und war schon vor der Krise existent. Hätte man die Elektromobilität zum gleichen Zeitpunkt mit der EEG-Umlage gefördert, wären wir heute wesentlich weiter.

Forderung:

Als kurzfristige Maßnahme ist die EEG-Senkung/Deckelung positiv zu sehen, sie ändert aber nichts am eigentlichen Problem. Die Energiepolitik muss neue Wege gehen. Es braucht die Wende zur Wende.
Die langfristige Lösung wäre die EEG-Umlage abzuschaffen, neue Wege gehen, innovative Lösungen suchen und neue Quellen finden, um die Wende finanzieren zu können. Energiepolitik ist ebenso wie Digitalisierung kein Einzelthema, die Vernetzung mit allen anderen Ministerien muss dringend intensiviert werden. Ziel sollte der gemeinsame Transfer neuer Technologien unter anderem aus der Energie-, Informations- und Gesundheitsforschung sein.

4) Liquiditätsvorteile

Wir halten alle Maßnahmen, die in der Steuererklärung vorgenommen werden, zu einer Entlastung bei einer Steuerlast führen und Liquiditätsvorteile bringen für sinnvoll. Wichtig ist allerdings, dass es nur dann zum Ziel führt, wenn auch schon Steuerlasten aus ESt, KSt und GewSt da sind. Wenn wir weiter Unternehmern helfen wollen, dann sind auch die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nicht zu vergessen. Auch hier sollte die Politik auf einer sehr breiten Ebene (alle Arbeitnehmer/innen) und deren AG für Entlastung sorgen.
Verluste aus 2020 und 2021 in GEWINN-Vorjahre 2019, 2018 zurückzutragen ist eine gute Maßnahme. Dies wirkt aber nur, wenn in den Vorjahren ein respektabler Gewinn erwirtschaftet und Steuern bezahlt wurden. Gut finden wir die Lösung, quasi als zeitlich vorgezogener Verlustrücktrag in die Steuererklärung 2019 einzubauen. Das ist ein Zeitgewinn und damit sehr gut für die Liquidität – immer vorausgesetzt, dass 2019 auch entsprechende Steuerlasten bestehen.
Investitionsanreiz: In diesem Zusammenhang ist eine Sonder-AfA im Jahr 2020 und 2021 gewinnmindernd oder verlust(rücktrag)erhöhend. Das halten wir für den Unternehmer und dessen Steuerberater für eine gute Möglichkeit. Das würde das erwirtschaftete Geld für dringend notwendige Investitionen in die Zukunft im Unternehmen halten. Auch hier ist wichtig, dass diese Maßnahmen nur bei den Unternehmen greifen, die auch entsprechende Steuerlasten haben oder hatten. Die AfA in Verlustjahren zu erhöhen ist eigentlich eine unlogische Entscheidung.
Die Einführung einer Veranlagungsoption für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer soll die Wirtschaft stärken und Anreize für private Investitionen geben.
Die klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) würden hier benachteiligt werden. Besser wäre die Stärkung der bestehenden Thesaurierungsbegünstigung (Steuerveranlagungssatz der Erträge), die noch praxisnah umgestaltet und für die KMU geöffnet werden müsste.

Forderung:

• Senkung des Körperschaftssteuersatzes.

• Praxisnahe Umgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung.

• Über die nur temporär wirkenden Liquiditätsvorteile hinaus, müssen dringend weitere Möglichkeiten und Anreize zur Verbesserung der Eigenkapitalquote geschaffen werden.

• Die vorzeitige Berechnung der Sozialabgaben, die seinerzeit als Liquiditätsvorteil für den Staat eingeführt wurde, sollte nun endlich an die Wirtschaft zurückgegeben werden.

• Dauerschuldverhältnisse müssen künftig bei der Berechnung der Gewerbesteuer (wieder) voll angerechnet werden.

5) Insolvenzrecht

Eine Überarbeitung des Insolvenzrechts fordern wir schon lange. Die Ansätze im Konjunkturpaket werden positiv gesehen, sind aber noch lange nicht ausreichend

Forderungen:

• Die Verkürzung des Entschuldungsverfahrens darf nicht nur für natürliche Personen gelten, sondern muss auch für alle Unternehmensformen gelten.

• Es muss zwischen fremd- und eigenverschuldeter Insolvenz unterschieden werden. Insolvenzen, die trotz bestem unternehmerischem Verhalten unabwendbar sind (z.B. als Folge der Corona-Betriebsschließungen), erhalten im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens erweiterte Entschuldungsmöglichkeiten, um wieder in einen regulären Betrieb zurückkehren zu können.

• Corana-bedingte Schulden und Stundungen werden bei der Berechnung des Überschuldungsgrades unberücksichtigt gelassen.

• Den Insolvenz-Richtern werden aus der Wirtschaft besetzte Experten-Gremien zur Seite gestellt, um die individuellen Situationen und Restrukturierungsmöglichkeiten besser bewerten zu können.

• Für Insolvenzverwalter wird die Restrukturierung und Weiterführung eines Betriebs höher vergütet als die Abwicklung.

6) Investitionen

Die Prüfung ob Investitionen der öffentlichen Hand vorgezogen werden können, ist zwar löblich. Bei gleichzeitiger erheblicher Neuverschuldung von Bund, Land und Kommunen sind dem aber natürlich Grenzen gesetzt. Derzeit prüfen alle öffentlichen Kostenträger, an welchen Stellen gespart werden kann. Es ist nicht anzunehmen, dass sich das öffentliche Gesamtinvestitionsvolumen in den kommenden beiden Jahren vergrößern wird, eher das Gegenteil wird der Fall sein. Öffentliche Investitionsfördermaßnahmen haben angesichts der Bearbeitungs- und Planungszeiten oft einen sehr langen Vorlauf, bis sie in der Wirtschaft ankommen.

Forderung:

Investitionsfördermaßnahmen müssen direkt und branchenübergreifend in der mittelständischen Wirtschaft wirken. Neben unmittelbarer Anrechnung auf Ertragsteuern bietet sich der Erlass der Corona-Überbrückungsdarlehen in der Höhe der von den Betrieben direkt getätigten Investitionen an. Der Investitionsbegriff ist dabei auch auf Leistungen zu erweitern, die der Mitarbeiterfortbildung und der Geschäftsmodellentwicklung dienen.
Staatliche Investitionen in Bildung, Digitalisierung, Schulen und Universitäten müssen ebenfalls schnellstens umgesetzt werden. Hierzu sollten regionale Verbünde gebildet werden, um schnellstmöglich, die in der Digitalisierungsstrategie bereits angedachten Elemente mit dem zusätzlich verfügbaren Geld umzusetzen.

7) Gesamtbetrachtung

Im Konjunkturpaket sind viele Themen enthalten, die nicht in der Corona-Krise verortet sind, sondern ihre Ursache in falscher Politik früherer Jahre (z.B. Sozial- und Energiekosten) haben oder schlichtweg in den letzten Jahren verschlafen wurden (z.B. Digitalisierung, Wasserstoff-Technologie). Es werden Versäumnisse der Vergangenheit in einen Topf mit akuter Krisenbewältigung gepackt und mit einem Corona-Preisschild versehen, um als besondere Leistung verkaufen zu können, was schon lange vor der Krise überfällig war. Das Gesamtpaket sollte alle Wirtschaftszweige und Felder bedienen. Allerdings können diese Maßnahmen positiv und negativ bewertet werden:
Es sind Maßnahmen ergriffen worden zur Absicherung und Stärkung der Unternehmen, Konsumanregung und zur Erleichterung der Investitionen.

Schutzschirm als Absicherung und Stabilisierung der Unternehmen

Beinhaltet:

Fördergelder, Zuschüsse, finanzielle Hilfe, Kurzarbeit, Grundsicherung auch für Selbständige.
Das gerade eben beschlossene zweite Konjunkturprogramm verlängert manche Maßnahmen aus den bereits zugesagten Hilfspaketen. Die zuvor vergessenen und nicht bedachten Unternehmer, Soloselbständige und Künstler werden nun auch bedacht. Somit hat man versucht die vorhandenen Lücken zu schließen.
Familien, Verbände und Organisationen kommen nun auch in den Genuss der sog. Soforthilfe, oder wie auch immer dies genannt wird.
Dieses Programm mit 25 Mrd. Gesamtvolumen ist notwendig, hat aber Tücken und Lücken. Es werden auch Unternehmen die Zuschüsse erhalten, die über genügend Mittel verfügen und die Verluste selbst ausgleichen könnten.
Deutschland braucht einen wirtschaftlichen Anschub, der nur mit staatlicher Hilfe, der Wirtschaft und der Gesellschaft gelingen kann.
Viele Unternehmen sind durch das Raster gefallen und haben von den Hilfsprogrammen keinen Nutzen gehabt. Diese haben wir verloren.

Konsumanregung

Es sind verschiedene Maßnahmen und Anreize beschlossen worden, um die Kauflust zu steigern. Senkung der Mehrwertsteuer (für ein halbes Jahr), Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge, Kinderbonus, Strompreissenkung.
Der große Streitpunkt ist die Mehrwertsteuersenkung. Diese begünstigt Unternehmen mit hohen Umsätzen. Die Unternehmer, die sowieso stark von der Krise betroffen sind, haben dadurch mehr Arbeit, mehr Kosten und höheren Zeitaufwand.

Ob durch diese Maßnahme das Konsumverhalten angekurbelt und damit die Wirtschaft gestärkt wird, ist mehr als fraglich. Der Verbraucher ist in der jetzigen Situation nicht in Kauflaune.

Investitionen

Es gilt für alle Branchen, die Krise für einen neuen Anfang zu nutzen! Umschulungen, (Weiter-)Bildung, Digitalisierung, Elektromobilitätsförderung, Ausbau der Funknetze, Gesundheitswesen – darin lassen sich die ganzen Verfehlungen und Versäumnisse, die in den letzten Jahren wegen der schwarzen Null nicht in Angriff genommen wurden, erkennen.

Nicht zu vergessen: der Unternehmerlohn

Die Corona-Krise ist eine noch nie dagewesene Situation. Deshalb unterstützen Unternehmen und Unternehmer auch den Prozess, weil der Schutz der Gesundheit Priorität hat. Dieser Unterstützung entgegen steht aber die Haltung der Politik, die den Unternehmer in seiner Unternehmereigenschaft nicht akzeptiert. Der Unternehmer muss nämlich zu seinen Kosten einen Überschuss erzielen, ohne diesen Überschuss kann kein Unternehmen und kein/e Unternehmer/in überleben. Wenn dem Unternehmen verboten wird sein Geschäft auszuüben, dann muss geregelt sein, wie der daraus entstehende Schaden ersetzt wird. Deshalb braucht auch diese Position ihre Anerkennung, zumal es verschiedene Soloselbständige gibt, die kaum Kosten haben, weil Theaterschauspieler oder Musiker kein Büro brauchen oder andere nicht unbedingt Betriebskosten haben und damit den Förderungen und den gesetzten Bedingungen nicht gerecht werden. Der Unternehmerlohn ist die Grundlage für Selbständigkeit, dessen Nichtanerkennung bedeutet Existenzbedrohung.

8) Fazit

Das Konjunkturpaket der Regierung ist gut gemeint, wir erkennen den Willen und den Aufwand. Leider sind es Einzelmaßnahmen, die in ihrer Summe nur bedingt geeignet sind, der Wirtschaft ein neues Durchstarten zu ermöglichen. Das Paket erweckt den Eindruck, als würde versucht, mit der Gießkanne über alle Wünsche zu gehen, anstelle beherzt dort anzupacken, wo Lebenssicherheit und Vertrauen in die Zukunft geschaffen wird, nämlich bei der Sicherung der Arbeitsplätze im Mittelstand durch massives Anschieben direkter Investitionen.
Die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-Pandemie muss für Deutschland die Priorität sein. Nur so können wir den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder aufbauen und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und ausbauen.
Nun haben Wirtschaft und der Vater Staat gemeinsam und in enger Beratung die Chance die Krise in einen erfolgreichen Neustart für Deutschland und Europa zu verwandeln.

 

Ansprechpartner für Fragen:

Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
Am Weidendamm 1
10117 Berlin

Liliana Gatterer
Präsidentin
T +49 (0)6321 9375143
E liliana.gatterer@bds-rlp.de

 

Ingolf F. Brauner
Vizepräsident
T +49 (0)8191 965587
E ingolf.brauner@mibbayern.de

 

Frank Bösemüller
Vizepräsident
T +49 (0)351 42790532
E frank.boesemueller@gothaer.de

 

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