Auswirkungen der Erbschaftssteuer-Reform auf den Mittelstand?

Der Sachverständigenrat fordert in seinem Jahresgutachten 2025/26 eine grundlegende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer, um Vermögen beim Übergang gerechter zu besteuern und staatliche Einnahmen zu erhöhen. Besonders die weitreichenden Vergünstigungen für Betriebsvermögen sollen deutlich reduziert werden, da große Unternehmensnachlässe bislang vergleichsweise niedrig belastet werden. Vorgesehen sind ein stark gekürzter Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro sowie die Abschaffung oder deutliche Einschränkung der Bedarfsprüfung oberhalb dieser Schwelle. Außerdem soll das bisherige System wiederkehrender Freibeträge durch einen einmaligen Lebensfreibetrag ersetzt werden, was steuerliche Gestaltungsspielräume mindert.

Für den Mittelstand wären diese Änderungen weitreichend: Familienunternehmen, die bei der Unternehmensnachfolge bisher stark von Steuerprivilegien profitieren, müssten künftig mit höheren Steuerlasten und größerem Planungsaufwand rechnen. Der Erhalt von Liquidität in der Nachfolgephase wird damit zu einem zentralen Risiko. Zwar schlägt der Rat großzügigere Stundungen vor, um Unternehmensverkäufe zu vermeiden, dennoch wachsen Unsicherheit und finanzieller Druck gerade bei mittelständischen Betrieben, die ihre Nachfolge langfristig sichern müssen.

Während Experten jährliche Mehreinnahmen von rund 7,8 Milliarden Euro erwarten, ist der Reformkurs im Rat selbst umstritten: Einerseits wird vor zusätzlichen Belastungen in einer Phase schwacher Investitionstätigkeit gewarnt, während andererseits strukturelle Korrekturen für notwendig gehalten werden. Politisch dürfte die Debatte an Schärfe gewinnen, da eingeschränkte Privilegien für Betriebsvermögen die Nachfolge im Mittelstand direkt berühren und Konflikte zwischen Gerechtigkeitsanspruch und wirtschaftlicher Stabilität sichtbar machen. Ob die Reform kommt, hängt von politischen Mehrheiten und einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab – doch klar ist: Der Druck auf mittelständische Unternehmen, ihre Nachfolge robuster und finanziell widerstandsfähiger zu planen, steigt spürbar.

Quelle: Markt und Mittelstand

Erbschaft an eine Stiftung

Immer mehr Menschen entscheiden sich, ihr Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützigen Organisationen zu vererben. Für Vereine und Stiftungen eröffnet dies neue Möglichkeiten, bringt aber auch Aufgaben mit sich: Als Erben müssen sie oft Haushalte auflösen, Bestattungen organisieren oder Vermächtnisse an Dritte erfüllen. Zudem können zweckgebundene Nachlässe problematisch sein, wenn sie nicht zum Auftrag der Organisation passen. Insgesamt ist das Erbvolumen in Deutschland enorm: Von geschätzten neun Billionen Euro Privatvermögen dürften in den letzten zehn Jahren mehr als drei Billionen vererbt worden sein. Trotz dieser Größenordnung bleibt unklar, wie viel davon tatsächlich an Gemeinnützige geht, da offizielle Statistiken nur steuerpflichtige Erbschaften erfassen. Eine DZI-Auswertung aus 2020 zeigt, dass von 2,3 Milliarden Euro Spendenvolumen rund 286 Millionen Euro aus Nachlässen stammen – etwa zwölf Prozent, allerdings ohne Anspruch auf Repräsentativität. Sicher ist jedoch, dass die Bedeutung von Nachlassspenden wächst: Die Nachlassvolumen steigen, immer mehr Menschen haben keine direkten Erben, und Umfragen zeigen, dass ein zunehmender Anteil der Bevölkerung gemeinnützige Organisationen im Testament berücksichtigen würde. Für Stiftungen und Vereine wird die gezielte Ansprache potenzieller Erblasser daher immer wichtiger.

Quelle: Stiftung Aktive Bürgerschaft

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