Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden

Die Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden. Diese gilt für die Fördermonate April bis Juni 2022. Anträge können über prüfende Dritte eingereicht werden. Stichtag ist der 15. Juni 2022.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Homepage BMWK
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Überbrückungshilfe nur für Corona-bedingte Umsatzausfälle gilt, nicht für Ausfälle durch den Ukraine-Konflikt.

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