Bund und Länder stärken ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.
So sind für Kredit- und Leasingnehmer Bürgschaften von zwei Millionen Euro möglich. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital unterstützen. Auch wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen. Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen durch Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken werden mittelständische Unternehmen besser unterstützt und können damit aktuelle Herausforderungen besser bewältigen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)