Ab dem 1. Januar 2023 wird Hartz-IV von dem sogenannten Bürgergeld abgelöst. Der ausgehandelte Kompromiss hat den Bundestag passiert.
Zukünftig wird es keine sechsmonatige Schonfrist für Sanktionen geben. Von Beginn an soll es mehr Sanktionsmöglichkeiten wie Leistungsminderungen für Arbeitsunwillige geben. Arbeitslose, die sich z. B. nicht auf einen mit der Arbeitsagentur vereinbarten Job bewerben, können deshalb sanktioniert werden.
Auch das Schonvermögen wurde, im Vergleich zum Ampel-Entwurf, von 60.000 auf 40.000 € für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft reduziert. 15.000 € gibt es für jede weitere. Die Karenzzeit von zwei Jahren zum Schutz des Ersparten wurde auf ein Jahr gekürzt. Die Altersvorsorge bleibt davon ausgenommen.
Hauptaugenmerk soll auf die Qualifizierung und dauerhafte Beschäftigung liegen. Eine Vermittlung in kurzfristige Hilfsjobs soll es nicht mehr geben.
„Wir begrüßen den ausgehandelten Kompromiss. Den ursprünglichen Ampel-Ansatz mehr zu fördern statt zu fordern sahen wir kritisch, da hier der Anreiz auf eine sofortige Arbeitssuche gelitten hätte. Es ist wichtig künftige Bürgergeldbezieher schnell in qualifizierte Arbeit zu bekommen, um eben auch hiermit dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Genau das ist das Problem, welches den Mittelstand umtreibt – der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Situation des Arbeitsmarktes hat sich seit Hartz-IV gravierend verändert. Darauf musste und wurde zum Glück eingegangen.
Ausdrücklich unterstützen wir auch die Regelung, dass die Altersvorsorge geschützt bleibt und nicht angetastet wird. Das ist gerade für uns Selbständige ein wichtiger Punkt,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.