
Lieferkettengesetz
Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2024 für Betriebe ab 1.000

Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2024 für Betriebe ab 1.000