Bereits ab April 2025 müssen Unternehmen, die für die öffentliche Hand in Rheinland-Pfalz arbeiten, Rechnungen nur noch elektronisch einreichen. In Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland ist diese Pflicht bei Auftraggebern der öffentlichen Hand bereits 2022 und 2023 eingeführt worden. In Hessen wird die Pflicht ab dem 18. April 2024 wirksam. Bremen und die Bundesverwaltung haben diese bereits seit Ende 2020.
Bereits seit April 2020 ist es Unternehmen in Rheinland-Pfalz selbst überlassen wie sie Rechnungen bei Behörden einreichen (entweder per Papier, pdf in einer Mail oder bereits als E-Rechnung).
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Quelle: Offensive Mittelstand