Entlastung von Selbständigen

Aufgrund der Zustimmung des Bundesrates gilt eine neue Gesetzesänderung. Hierbei wird in Zukunft Selbständigen, die freiwillig versichert sind, mehr Zeit für das Einreichen der Steuerunterlagen bei der Krankenkasse eingeräumt. Außerdem müssen Krankenkassen die Beiträge rückwirkend senken, wenn bei fehlenden Steuerunterlagen der Höchstsatz von 800 € verlangt wurde.

Bisher galt eine Frist von drei Jahren, bei der der Versicherte sein Einkommen vorläufig anhand des Einkommenssteuerbescheides vom Vorjahr angeben musste. Wurde diese Frist nicht eingehalten, ermittelten die Krankenkassen das Einkommen anhand der Beitragsbemessungsgrenze mit einem monatlichen Höchstsatz von 800 statt 200 €. Auch Nachzahlungen von bis zu 8.000 € Euro wurden eingefordert.

Mit der Gesetzesänderung können Kleinselbständige, die die Frist nicht eingehalten haben, den Höchstsatz jetzt rückwirkend herabsetzen lassen.

„Wir begrüßen diesen Schritt, da gerade Klein- und Soloselbständige aufgrund dieser Forderungen unnötig finanziell belastet wurden. Wir sind der Meinung, dass es noch viele Möglichkeiten gibt, die KMU‘s schnell und unbürokratisch zu entlasten. Es gilt nun auch für große Entlastungen, gerade in den Bereichen Steuern und Bürokratie, zu sorgen“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt

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