Ab dem 1. Dezember 2023 ist ein CO2– Aufschlag für LKW ab 7,5 Tonnen geplant. Die Höhe des Aufschlags beträgt 200 € pro Tonne CO2. Die Abgabe richtet sich nach den neu eingeführten CO2-Emissionsklassen bis spätestens zum 25. März 2024. Die Mautsätze setzen sich somit künftig aus vier Kostenteilen zusammen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes.
Die neue LKW-Maut gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2019. Aktuell gibt es noch keine spezifischen Regelungen oder Referenzwerte für Omnibusse. Diese werden vorläufig der CO2-Klasse 1 zugeordnet. Ebenso wie alle Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2019. Emissionsfreie Fahrzeuge sind bis zum 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Danach muss ein um 75 Prozent reduzierter Mautteilsatz für die Kosten der Infrastruktur, zuzüglich der Mautteilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelastung abgeführt werden.
Zum 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf LKW mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind ausgenommen. Ab dem 25. März 2027 werden dann alle LKW mit mehr als 3,5 Tonnen einbezogen.
„Viele mittelständische Unternehmen werden davon betroffen sein und werden sich mit stark gesteigerten Kosten auseinandersetzen müssen. Ein negativer Mix, der auch Fachkräftemangel beinhaltet und zu einer Schieflage des Betriebes führen kann. Gerade kleine Handwerkerbetriebe müssen geschützt werden und das auch über 2027 hinaus“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland e.V.