Ab dem 1. Januar 2025 soll nach einem Regierungsentwurf die E-Rechnungspflicht unter allen Unternehmen in Deutschland gelten. Hier müssen Unternehmen solche Rechnungen empfangen können.
Nach einem Jahr Karenzzeit, also ab dem 1. Januar 2026, sollen die Betriebe Rechnungen nur noch elektronisch versenden. Ausnahmen wären Kleinstbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrscheine.
Vorteile einer elektronischen Rechnung liegen auf der Hand. Bei einer entsprechenden Software entstehen erhebliche Aufwandserleichterungen im Gegensatz zu der noch oftmals verwendeten händischen Rechnungsverarbeitung.
Nach aktuellem Stand wird die Übergangsfrist von einem Jahr für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € um ein Jahr erweitert, um die Gesamtumstellungen zu entzerren und IT-Dienstleister zu entlasten. Zu erwähnen ist, dass E-Rechnungen keinesfalls bedeutet PDF-Dokumente zu versenden, sondern es sich hier um die Übermittlung standardisierter und strukturierter Datensätze handelt, die mit dem menschlichen Auge nicht lesbar wären. Hierfür müssten eigens Softwarelösungen zur Lesbarkeit der Rechnungen angeschafft werden, was gerade bei klein- und mittelständischen Betrieben wenig zur Akzeptanz beitragen würde.
In einem zweiten Schritt möchte dir Bundesregierung ein bundesweit einheitliches elektronisches Einzelumsatz-Meldeverfahren einführen, um Umsatzsteuerbetrug einzudämmen und eine stärkere Digitalisierung des Steuerverfahrens zu erhalten. Dies soll bundes-, aber auch europaweit ab 2028 in Angriff genommen werden.
Quelle: Deutsches Handwerksblatt