Forderungen zur Anpassung der Überbrückungshilfen in der Tourismusbranche

Zusammen mit den Tourismusverbänden fordern wir, der BDS-Rheinland-Pfalz & Saarland und der BDS-Deutschland, im Rahmen des Aktionsbündnisses Tourismusvielfalt eine Anpassung der Überbrückungshilfen.
Es ist zwar zu begrüßen, dass die Überbrückungshilfen bis zum 31.12.2020 verlängert wurden, doch gibt es noch einige Probleme, die beseitigt werden müssten.
So wurde bisher nur ein Prozent der bereitgestellten 24,6 Milliarden EUR bewilligt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 19/21568: Zur PDF). Zahlreiche Gespräche mit Akteuren der Branche haben nachweisbar aufgezeigt, dass dies nicht daran liegt, dass Unternehmen die angebotenen Hilfen nicht benötigen, sondern vielmehr daran, dass es zu viele Hürden bei der Beantragung gibt. Das Antragsverfahren ist umständlich, unübersichtlich und zu viele Betriebe, die einer Hilfe bedürfen, fallen durch das Raster, weil Betriebskosten und Ausfälle nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt werden. Auch geringere Umsatzeinbußen als die bisher festgelegten 60 Prozent sind für Unternehmen bereits existenzbedrohend. Dies gilt insbesondere, da sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie bereits über mehrere Monate hinziehen und kein Ende für die Touristik absehbar ist. „Dieser Wirtschaftszweig wie auch die Veranstaltungsbranche sind am schwersten betroffen. Hier muss schnell Hilfe kommen“, sagt Präsidentin Liliana Gatterer.
Der BDS-Rheinland-Pfalz & Saarland und der BDS-Deutschland bringen mit dem Aktionsbündnis Tourismusvielfalt, in dem zahlreiche unterschiedliche Bereiche der Touristik vertreten sind, folgende praxisrelevante Verbesserungsvorschläge ein:

• Vereinfachung der Bewilligungskriterien:

– Die unterschiedlichen Grenzen entsprechend der Umsatzeinbrüche sollten vereinfacht werden. Unser Vorschlag ist hier, dass Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent zu verkraften haben, 90 Prozent ihrer Fixkosten erstattet bekommen.
– Gewährung der Beihilfen unabhängig von der Beschäftigtenzahl (auch für KMU <10 Beschäftigte): Die Beschäftigtenzahl sagt nichts über die Kostenstruktur und Hilfsbedürftigkeit eines Unternehmens aus. Entsprechend ist die bisherige Deckelung der Förderhöchstbeiträge nach Beschäftigtenzahl willkürlich und realitätsfern.
– Umfragen unter den Mitgliedsunternehmen haben ergeben, dass die bisherige Deckelung von 50.000 EUR pro Monat in vielen Fällen nicht ausreichend ist. Eine Aufhebung oder Anpassung der Deckelung nach oben ist dringend erforderlich.

• Anpassung der erstattungsfähigen Kosten:

– Für viele Unternehmen, wie beispielsweise Busbetriebe, sind Leasingkosten ein erheblicher Kostenblock und der Grundstein ihres kapitalintensiven Geschäftsmodells. Unsere Forderung an dieser Stelle ist, die vollen Leasingraten und Absetzungen für Abnutzungen zu berücksichtigen, nicht nur anteilig.
– Eine Anhebung der Personalkostenpauschale von den derzeit 10 Prozent auf 25 Prozent bei der Fixkostenermittlung würde die Fehlstellung in der Tourismusbranche abmildern. Gerade hier sind Personalkosten, trotz Auftragsrückgang hoch (Bearbeitung von Stornierungen).
– Wir fordern, einen Unternehmerlohn von pauschal 2000 EUR monatlich bei der Kalkulation der Fixkosten miteinzubeziehen. Dies würde insbesondere Soloselbständigen und Kleinstunternehmen vor einer Geschäftsaufgabe und u. U. dem privaten Ruin bewahren.
– Margen und Provisionen für Einzelreiseleistungen müssen gleich behandelt werden.
– Provisionen und Margen für stornierte Reisen bzw. für Reisen, die gar nicht erst verkauft werden konnten, sollten Berücksichtigung finden und ab dem 01.08.2020 die Buchungsdaten des Vorjahres heranziehen.

• Weitere Forderungen:

– Anhebung des Höchstbetrags der Kleinbeihilfen 2020 von bisher 800.000 EUR auf 1,6 Mio. EUR
– Unternehmenseinheiten müssen einzeln berücksichtigt werden. Bisher darf für verbundene Unternehmen nur ein Antrag gestellt werden. Dies geht an der Realität vieler Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten vorbei, die jede für sich entsprechende Betriebskosten verursachen.
– Beihilfen für alle Unternehmen.

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