Eine Neufassung der Arbeitsschutzverordnung ist am 1. Oktober in Kraft getreten und gilt bis zum 7. April 2023. Sie enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes:
- Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept müssen festgelegt und umgesetzt werden. Dabei gilt folgendes:
- Umsetzung der AHA+L-Regel (Abstand einhalten – mindestens 1,5 Meter, Hygieneregeln beachten – richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen – im Alltag Maske tragen und Lüften) an den Arbeitsplätzen.
- Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte. Das kann z. B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen geschehen.
- Angebot von Homeoffice.
- Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen.
- Beschäftigte vor Ort sollen die Möglichkeit einer Testung erhalten.
- Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote und Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beizutragen.
Quelle: BMAS