Neue Härtefallhilfen für Unternehmen

Es gibt neue Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die bisher bei den Corona-Hilfen durchs Raster gefallen sind. Den Starttermin für die Antragstellung legen die Länder, die sich beteiligen, selbst fest. Welche Länder das sind, ist aktuell noch nicht bekannt. Die zuständige Stelle wird dann von dem jeweiligen Land bekanntgegeben. Auch den Start für die Antragstellung auf Härtefallhilfe legen die Länder selbst fest. Die Höhe der Unterstützungsleistung soll sich an den Unternehmenshilfen des Bundes orientieren, also insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Mehr dazu hier.

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