Im Rahmen eines 4. Medienänderungsstaatsvertrages, den die Ministerpräsidenten der Länder am 16. März beschlossen haben, geht es um Stärkung der Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Da die Gesellschaft die finanziellen Lasten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten trägt, muss hier ein besonderer Fokus darauf liegen. Mit der Ergänzung des Medienstaatsvertrages werden einheitliche Regelungen in diesen Bereichen festgelegt. Diese sollen dann zukünftig für alle, der ARD zugehörigen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio gelten. Der Entwurf des 4. Medienänderungsstaatsvertrages wird den Landesparlamenten zur Vorunterrichtung vorgelegt und im Anschluss von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Anfang 2024 sollen diese Regelungen in Kraft treten.
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Dieser Vertrag ist Teil der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies gilt ebenso für den 3. Medienänderungsstaatsvertrag, der zur Zeit den Länderparlamenten zur Ratifikation vorliegt. Hier geht es um Neuerungen beim Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die die Schärfung des Profils und die veränderte Mediennutzung beinhalten. Die Neuregelungen sollen im Juli 2023 in Kraft treten.
Weiterhin hat sich die Rundfunkkommission der Länder im Januar 2023 auf Reformfelder für die Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Diese sollen in den kommenden Monaten bearbeitet werden. Mit dem im März 2023 gegründeten, interdisziplinär besetzten Zukunftsrat, soll die Rundfunkkommission zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten und auch Impulse gesetzt werden.
Quelle: Staatskanzlei RLP