Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe IV gestellt werden. Schon mit dem Einreichen des Antrags können Antragssteller im Regelfall eine Abschlagszahlung von bis zu 50% des beantragten Zuschusses erhalten. Die Überbrückungshilfe III Plus gilt bis einschließlich Dezember 2021, die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis zunächst März 2022.
Es ist möglich eine Abschlagszahlung über die vollen drei Fördermonate für 2022 zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung hängt von den beantragten Fördermonaten ab. Pro Monat werden bis zu 50% des beantragten Zuschusses, maximal je Monat 100.000 Euro, als Abschlag ausgezahlt. Wird ein kürzerer Zeitraum beantragt, ist die Abschlagszahlung geringer.
Neu ist:
• Unternehmen mit einem Umsatzrückgang in den Monaten Dezember und Januar im Durchschnitt von mindestens 50 Prozent, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, bei dem sie antragsberechtigt sind.
• Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und der Umsatzrückgang im Dezember mindestens 50 Prozent betrug, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.
• Personalkosten, die durch die Einstellung von neuen Mitarbeitern zur Einhaltung der 2G- und 2G-Plus-Regelung entstanden, können angerechnet werden.
• Bei Geschäftsaufgabe im Januar, aufgrund der geltenden Regelungen und der daraus folgenden fehlenden Rentabilität, kann ebenfalls die Überbrückungshilfe in Anspruch genommen werden.
• Beihilfegrenzen werden angehoben: Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen bis zu 2,3 Mio. Euro Förderung beantragen (vorher 1,8 Millionen Euro) und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Millionen Euro (vorher 10 Millionen).
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Weitergehende Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier
-> Informationen zu weiteren Corona-Unterstützungsmaßnahmen finden Sie hier
Quellen: MWVLW RLP & Bundesregierung